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Beschleunigte Grundqualifikation: Pflicht für alle Lkw-Fahrer

Wer im gewerblichen Güterverkehr oder in der Personenbeförderung tätig sein möchte, muss die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren. Das Vorliegen eines Autoführerscheins oder Motorradführerscheins ist dafür nicht nötig. Umgekehrt gilt, dass diejenigen, die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E/C/CE/ D1/D1E/D/DE erwerben wollen, die beschleunigte Grundqualifikation ablegen müssen. Die entsprechende Regelung gilt seit dem 10. September 2009.

Die beschleunigte Grundqualifikation gilt als abgelegt, wenn eine abschließende IHK-Prüfung abgelegt worden ist. Welche Inhalte dabei abgefragt werden, ist in der Verordnung für die Berufskraftfahrerqualifikation geregelt. Grundsätzlich werden die Inhalte vermittelt, die auch für die BKF-Weiterbildung mit anschließender Prüfung relevant sind. Zusätzlich werden praktische Übungen in die Prüfungsvorbereitung aufgenommen.


Voraussetzungen für die beschleunigte Grundqualifikation

Verschiedene Voraussetzungen müssen für den Lehrgang, der einen Zeitraum von fünf Wochen umfasst, gegeben sein. So müssen Teilnehmer, die die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben wollen, mindestens 18 Jahre alt sein. Für die Fahrerlaubnis der Klasse D gilt ein Mindestalter von 23 Jahren. Auch für weitere Führerscheinklassen sind bestimmte Mindestaltersgrenzen vorgeschrieben.

Des Weiteren müssen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorhanden sein, damit der Lehrgang absolviert und die zugehörige Prüfung abgelegt werden kann. Mit der Anmeldung zum Lehrgang sind die entsprechend geforderten Voraussetzungen bitte nachzuweisen. Künftige Teilnehmer halten daher bitte ihren Personalausweis bereit. Gern erläutern wir Ihnen noch einmal im Detail, was Sie für die Teilnahme an unserem Angebot benötigen.

Auf allen Wegen sicher unterwegs

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Führerschein. Das gilt für den Autoführerschein ebenso wie für den Motorradführerschein und für die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer. Oder wünschen Sie eine Behindertenausbildung bzw. möchten Sie den Führerschein für Gehandicapte ablegen? Wir bieten die passende Ausbildung für alle!

Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie selbstständig oder angestellt im gewerblichen Bereich tätig sein möchten und dafür einen erfahrenen Fahrlehrer an Ihrer Seite wünschen. Wir nennen Ihnen alle Voraussetzungen und geben mögliche Termine in Olpe und Drolshagen bekannt. Bitte kontaktieren Sie uns dazu telefonisch oder per E-Mail!

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